Geschäftsbedingungen

Flicono LLC

 
PO Box 66124
Mobile, AL 36660-1124
United States

Fon (USA): ‭+1 (251) 229-0253‬

Fon (Germany): +49 (0) 15678 809300

 

1. Vertragsgegenstand, Geltungsbereich

      1. Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für
        1. die Zurverfügungstellung einer Software der Flicono LLC (nachfolgend „Flicono“ genannt) für Transportmanagement (nachfolgend einschließlich aller nach den vertraglichen Vereinbarungen bereit gestellten Fehlerbeseitigungen, Weiterentwicklungen, Updates und neuen Releases „Software“ genannt) sowie Speicherplatz (nachfolgend insgesamt „Service(s)“ genannt) zur Nutzung des Services über das Internet durch den Kunden; und
        2. die zeitlich befristete Überlassung der Software an den Kunden; sowie damit zusammenhängende Dienst-und Supportleistungen.
    1. Entgegenstehende Vertragsbedingungen der Kunden gelten nur dann, wenn Flicono diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
    2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

 

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS

Die Angebote von Flicono sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Kunde ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei Flicono eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.

 

3. SERVICES

Für Services geltend die folgenden Bestimmungen:

    1. Flicono stellt dem Kunden die Services wie im Angebot von Flicono (nachfolgend „Angebot“ genannt) beschrieben vorbehaltlich der nachfolgend bestimmten Verfügbarkeit auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen ([auch bei Mehrzahl] im Folgenden ,,Server“ genannt) für einen im Angebot definierten Zeitraum, eine im Angebot bestimmte Zahl von Anwendern („Named User“) und eine im Angebot bestimmte Anzahl virtueller Arbeitsbereiche („Workspaces“) zum Zugang mittels eines Browsers und einer Internetverbindung bereit.
    2. SoweitimAngebotnichtandersbestimmt,beträgtdieVerfügbarkeitdesServices 99,6% im Monatsmittel.
    3. Flicono hält auf dem Server für die vom Kunden durch Nutzung der Services erzeugten und/oder die zur Nutzung der Services erforderlichen Daten (im Folgenden ,,Kundendaten“ genannt) für einen vertraglich definierten Zeitraum Speicherplatz bereit. Die Kapazität des Speicherplatzes ist im Angebot bestimmt.
    4. Der Kunde ist berechtigt, durch die im Angebot bestimmte Anzahl von Anwendern („Named User“) vorbehaltlich der im Angebot bestimmten Verfügbarkeit auf die Services mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen. Die Übergabe des Services erfolgt am Router- Ausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard-und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich. Die Nutzung ist auf die im Angebot bestimmte Anzahl virtueller Arbeitsbereiche („Workspace“) begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist dem Kunden nicht erlaubt.
    5. Flicono übermittelt dem Kunden die Daten für den Zugriff auf den Server, insbesondere die vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Passwörtern. Erwirbt der Kunde einen entgeltlichen Service, erhält der Kunde den Zugriff nicht vor Zahlung der für den Nutzungszeitraum fälligen Gebühren. Flicono ist berechtigt, die Übermittlung von Benutzernamen und Passwörtern bis zur vollständigen Zahlung der Gebühren zurückzuhalten. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm und ggf. dritten Nutzungsberechtigten bekannte Namen und Kennwörter zu ändern. Flicono ist jederzeit berechtigt, die Zugangsdaten mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.
    6. Die Berechtigung des Kunden zur Nutzung der Services beginnt mit der Bereitstellung der Software und des Speicherplatzes auf dem Server und der Übergabe der Zugangsdaten an den Kunden. Sie erlischt frühestens nach Ablauf der im Angebot bestimmten Laufzeit und verlängert sich automatisch um Laufzeiten derselben Länge, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsrechte gemäß Ziff. 8.7 und Ziff. 11 dieser AGB bleiben unberührt.
    7. Der Kunde räumt Flicono das nicht-ausschließliche Recht ein, die Kundendaten und sonstige von berechtigten Nutzern auf dem Server abgelegte Daten zur ErfüllungderPflichtenvonFliconoausdiesemVertragzunutzen,insbesondere diese Daten selbst oder durch einen Unterauftragnehmer zum Zwecke der Erbringung der Services auf dem Server zu vervielfältigen, einzusehen und den berechtigten Nutzern zugänglich zu machen.
    8. Der Kunde wird, sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, die auf dem Server gespeicherten Kundendaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust dieser Daten deren Rekonstruktion zu ermöglichen.
    9. Der Kunde wird bei der Nutzung der Services die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, insbesondere die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Services personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
    10. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass er (z.B. bei der Übermittlung von Texten/ Daten Dritter auf den Server) alle Rechte Dritter an von ihm verwendeten Material beachtet.
    11. Der Kunde wird vor der Versendung von Kundendaten an den Server diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
    12. Der Kunde wird den Service nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere auf dem Server keine rechts oder sittenwidrigen Inhalte und / oder solche Inhalte, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Flicono schädigen können, nutzen und nicht auf solche Inhalte hinweisen.
    13. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen, um einen unberechtigten Zugang zu den Services zu verhindern, insbesondere um die Services vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, Benutzerkennungen und Passwörter geheim zu halten und unberechtigten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Gegenüber Mitarbeitern und anderen nutzungsberechtigten Anwendern ist ausdrücklich auf die Einhaltung dieser Bedingungen hinzuwirken.
    14. Verletzt der Kunde oder ein dritter berechtigter Nutzer eine Pflicht aus den Ziff. 3.9 bis 3.13, kann Flicono unbeschadet weiterer Rechte aus diesem Vertrag oder Gesetz nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff auf die Services und die Kundendaten sperren, bis die Verletzung abgestellt ist.
    15. Soweit der Kunde berechtigten dritten Anwendern die Services zugänglich macht, wird er diesen Dritten den Ziff. 3.8 bis 3.13 sowie Ziff. 5.3 entsprechende Verpflichtungen auferlegen.

 

4. SOFTWAREÜBERLASSUNG

Für die Überlassung von Software gelten die folgenden Bestimmungen:

    1. Flicono räumt dem Kunden mit der Überlassung der Software ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich befristetes Recht zur Installation und Nutzung der Software nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein.
    2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem von ihm oder einem in seinem Auftrag betriebenen Server zu installieren und den gem. nachstehend Ziff. 4.3 berechtigten Nutzern die auf dem Server installierte Software über eine Intranet oder Internetverbindung zugänglich zu machen.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Software durch die im Angebot bestimmte Zahl von Anwendern („Named User“) zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Angebot benannte Anzahl virtueller Arbeitsbereiche („Workspaces“) begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist dem Kunden nicht erlaubt.
    4. Die Nutzungsberechtigung (Lizenz) beginnt mit Lieferung der Software, es sei denn, der Flicono schuldet die Installation der Software; in diesem Fall beginnt die Nutzungsberechtigung mit der Installation. Die Lizenz erlischt frühestens nach Ablauf der im Angebot bestimmten Laufzeit und verlängert sich automatisch um Laufzeiten derselben Länge, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsrechte gemäß Ziff. 8.7 und Ziff. 11 dieser AGB bleiben unberührt.
    5. Zu den folgenden Handlungen ist der Kunde nicht berechtigt:
      1. Veränderung, Anpassung, Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement oder sonstige Umarbeitung der Software sowie die Vervielfältigung der dadurch erzielten Ergebnisse, soweit diese Handlungen nicht für eine bestimmungsgemäße Benutzung der Software, einschließlich der FehlerberichtigungdurchdenzurVerwendungdesProgrammsBerechtigten erforderlich sind und Flicono die Beseitigung des Hindernisses für die bestimmungsgemäße Benutzung nicht innerhalb angemessener Zeit angeboten und, im Falle einer Beauftragung, durchgeführt hat;
      2. Disassemblieren, Dekompilieren, Reverse-Engineering oder Anwendung eines anderen Verfahrens zur Erlangung des Quellcodes, soweit diese Handlungen nicht zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen erforderlich sind und Flicono die hierfür notwendigen Informationen nicht innerhalb einer angemessenen Frist zugänglich gemacht hat;
      3. Vervielfältigung der Software mit folgenden Ausnahmen: Installation der Software gemäß vorstehend Ziff. 4.2, Ablaufen lassen der Software und Erstellung einer Sicherungskopie, die als solche zu kennzeichnen ist;
      4. Entfernung oder Änderung von Marken, Urheber oder anderen Schutzrechtsvermerken von der Software;
      5. Verleihung, Vermietung, Verleasen oder sonstige zeitweise Überlassung der Software an Dritte.

 

5. SUPPORT, SCHULUNG

    1. Flicono wird dem Kunden für den Zeitraum der Bereitstellung der Services oder Überlassung der Software den im Angebot definierten Support für die Nutzung der Services leisten.
    2. Eine Schulung zur Nutzung der Services und Software kann von dem Kunden gegen eine gesonderte Vergütung beauftragt werden.

 

6. WEITERE BEDINGUNGEN FÜR SERVICES UND SOFTWAREÜBERLASSUNG

    1. Der Kunde ist berechtigt, seinen Arbeitnehmern sowie Dritten, die für und im Auftrag des Kunden tätig sind, die Services und ihm überlassene Software nach Maßgabe dieser AGB und des Vertrages zugänglich zu machen, soweit die Anzahl der Nutzer die vertraglich vereinbarte Höchstzahl von benannten Nutzern („Named User“) nicht überschreitet. Im Übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, Services oder ihm überlassene Software Dritten zugänglich zu machen sowie die Services im Auftrag eines Dritten, z.B. als Service-Büro oder als Applikation Service Provider (ASP), zu nutzen.
    2. Der Kunde wird Flicono unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis über die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts an den Services oder die Offenlegung von Benutzerkennungen oder Passwörtern an nicht berechtigte Anwender erlangt.
    3. Der Kunde wird den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Software möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen.
    4. Der Kunde wird die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die Nutzungsbedingungen dieser AGB einzuhalten.

 

7. SUBUNTERNEHMER

Flicono ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen und Lieferungen nach diesem Vertrag Subunternehmer einzuschalten.

 

8. VERGÜTUNG

    1. Für die Bereitstellung der Services und des Speicherplatzes bzw. die Überlassung der Software sowie die Erbringung des Supports entrichtet der Kunde eine monatliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Vergütung ist auch geschuldet, wenn die Leistungen nicht genutzt werden.
    2. Die in Angeboten von Flicono oder einem Angebot genannten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    3. Die Vergütung ist jeweils vor Beginn der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus fällig.
    4. Flicono übermittelt Rechnungen elektronisch an den Kunden. Wählt der Kunde anstelle elektronischer Rechnungen die Übersendung von Rechnungen auf Papier, erhöht sich der je Rechnung fällige Betrag um eine Servicegebühr in Höhe von EUR 3,50 zzgl. gesetzlicher MwSt.
    5. DieVergütungwirdbeiFälligkeitPortoundspesenfreiimLastschriftverfahren eingezogen. Wählt der Kunde eine andere Zahlweise als das Lastschriftverfahren, so sind die Vergütung und die sonstigen geschuldeten Beträge für Flicono gebührenfrei auf eines der angegebenen Konten von Flicono zu überweisen. In diesem Fall erhöht sich der je vereinbarte Zahlungsperiode fällige Betrag um eine Servicegebühr in Höhe von EUR 7,50 zzgl. gesetzlicher MwSt.
    6. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von EUR 40,00 zu bezahlen. Für vom Kunden zu vertretende Rückbuchungen vertragsgemäßer Lastschriften werden Kosten in Höhe von jeweils EUR 25,00 berechnet; Flicono ist zum Nachweis höherer, der Kunde zum Nachweis geringerer Kosten berechtigt. Gerät der Kunde mit den Zahlungen von Services mehr als 30 Tage in Verzug, ist Flicono berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren, bis der Kunde seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Ansprüche aufgrund des Verzuges bleibt vorbehalten.
    7. Flicono ist berechtigt, die Höhe der Vergütung einschließlich des Preises je Leistungseinheit bei Überschreitung der vereinbarten Leistungseinheiten, jährlich angemessen anzupassen. Bei einer Anpassung berücksichtigt Flicono zwischenzeitlich eingetretene Kostenänderungen im Bereich Löhne, Gehälter und Kosten des Erwerbs von IT-Dienstleistungen. Eine Anpassung kommt erstmals mit Wirkung zu Beginn des zweiten Vertragsjahres (gerechnet ab Beginn der Vertragslaufzeit) in Betracht und wird zu dem von Flicono angegebenen Termin, frühestens jedoch einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Anpassung gegenüber dem Kunden wirksam. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung um jeweils mehr als 5 % kann der Kunde den betreffenden Einzelvertrag außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung schriftlich zu erklären. Ziff. 8.8 bleibt unberührt
    8. Flicono ist ferner berechtigt und, für den Fall von Änderungen zugunsten des Kunden, verpflichtet, die Vergütung gemäß Ziff. 8.1 anzupassen, wenn und soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ändert oder Steuern eingeführt werden, die sich auf die Services oder Software beziehen und Flicono treffen.

 

9. MINDERUNG, AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNG DURCH DEN KUNDEN

    1. Störungen der Services oder Software, die von Flicono oder einem Dritten innerhalb angemessener oder vereinbarter Fristen behoben werden, berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Vergütung.
    2. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur für unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem Vertrag geltend machen und nur soweit diese Ansprüche unbestritten entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

10. HAFTUNG

    1. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Flicono für bei Abschluss eines Einzelvertrages bereits vorhandene Mängel der Services oder Software wird ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Schadensersatzhaftung von Flicono, einschließlich der Haftung für bei Abschluss des Vertrages bereits vorhandene und für während der Laufzeit auftretende Mängel der Services und Software, nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen dieser Ziff. 10.
    2. Flicono haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
    3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Flicono auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Flicono nicht.
    4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziff. 10 berühren nicht die Haftung von Flicono für eine übernommene Beschaffenheitsgarantie, für Arglist, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
    5. Soweit die Haftung nach dieser Ziff. 10 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Flicono.
    6. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden, für die nach dieser Ziff. 10 die Haftung beschränkt ist, in zwölf Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

11. KÜNDIGUNG, VERTRAGSBEENDIGUNG

    1. Vorbehaltlich Ziff. 8.7 sowie vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziff. 11 ist eine Kündigung vor Ablauf der im Einzelvertrag vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Das gesetzliche Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.
    2. Vorbehaltlich § 112 Insolvenzordnung kann Flicono insbesondere dann fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn
      1. der Kunde im Falle monatlicher Zahlungsperioden für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist und eine dem Kunden gesetzte Nachfrist von 14 Tagen erfolglos abgelaufen ist. Im Falle quartalsweiser, halbjährlicher oder jährlicher Zahlungsperioden der Vergütung gilt die Regelung entsprechend, wenn der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als einen Monat erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die anteilige Vergütung für zwei Monate erreicht.
      2. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Zahlung der Vergütung oder die Erfüllung einer sonstigen wesentlichen Verbindlichkeit gegenüber Flicono konkret gefährdet wird, insbesondere, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder in sein Vermögen die Zwangsvollstreckung betrieben wird,
      3. der Kunde eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten trotz Abmahnung durch Flicono nicht unverzüglich einstellt und hierdurch die Rechte von Flicono in erheblichem Maße verletzt werden. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
      4. Das Recht von Flicono zur fristlosen Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt.
      5. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
      6. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fristlosen Kündigung durch Flicono umfasst der Anspruch von Flicono zusätzlich zu evtl. noch rückständigen Brutto- VergütungenundsonstigenBeträgendiefürdievereinbarteLaufzeitnoch ausstehenden Netto-Vergütungen. Die Anrechnung ersparter Zinsen, sonstiger ersparter Aufwendungen und anderer kündigungsbedingter Vorteile richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mit Zugang der Kündigung wird der Anspruch von Flicono fällig. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Flicono bleiben unberührt.
      7. Bei Beendigung eines Einzelvertrags wird Flicono die auf dem Server gespeicherten Kundendaten für 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zum Download zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist, wird Flicono noch auf dem Server befindliche Kundendaten löschen.

 

12. DATENSCHUTZ

    1. Soweit der Kunde Flicono mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten beauftragt oder Flicono bei Gelegenheit der Durchführung des Vertrages Zugriff auf vom Kunden verwendete personenbezogenen Daten erhält, verpflichtet sich Flicono, diese Daten nur in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) sowie der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zu verarbeiten und zu nutzen.
    2. Für die Nutzung mit personenbezogenen Daten ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages vor Übermittlung von personenbezogenen Daten erforderlich. Die Flicono LLC stellt dem Kunden diesen Auftragsverarbeitungsvertrag in einer gesonderten Mail zur Verfügung. Mit der Erfassung personenbezogener Daten erklärt der Auftragnehmer (Kunde) sein Einverständnis zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
    3. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Test-Account nur zu Testzweckengenutztwerdendarf,solltenhierpersonenbezogeneDatenerfasst werden, so tritt Punkt zwei auch für Testzugänge in Kraft.

 

13. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Jede Vertragspartei hat das Recht, die andere Vertragspartei nach vorheriger Zustimmung als Referenzkunden oder Vertragspartner darzustellen, in dem sich die andere Vertragspartei im Geschäftsverkehr, insbesondere gegenüber Dritten, präsentiert. Diese Darstellung erstreckt sich in der Regel auf die Nennung des Namens des Vertragspartners zusammen mit seinem Logo auf der Website, auf Präsentationsfolien, in Werbebroschüren und dergleichen.

 

14. VERSCHIEDENES

    1. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in den Vereinbarungen.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von Flicono, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Flicono ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden oder an jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.
    4. Es gilt das Recht der United States mit Ausnahme der Vorschriften über die Rechtswahl, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Geltung des CISG (“UN-Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.